Allgemeine, jährliche Sicherheitsunterweisung (SUW)
SICHERHEIT BEGINNT MIT WISSEN UND BEWUSSTSEIN
Unwissenheit über Gefahren und Schutzmaßnahmen erhöht Unfallrisiken und Haftung.
Nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Wir gestalten Ihre Sicherheitsunterweisungen individuell und praxisnah – abgestimmt auf Ihr Unternehmen, Ihre Branche und die tatsächlichen Gefährdungen vor Ort. So erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzlichen Pflichten, sondern fördern aktiv eine sichere, gesunde und motivierte Arbeitskultur.
Ziel: Sensibilisierung für sicherheitsgerechtes Verhalten, Erhöhung des Gefahrenbewusstseins und Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte
Vorteile für Sie
+ Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
+ Nachhaltige Reduzierung von Arbeitsunfällen.
+ Stärkung der gelebten Sicherheitskultur.
Teilnahmevoraussetzungen
✓ Die Schulung richtet sich an alle Beschäftigten – vom neuen Mitarbeitenden bis zur erfahrenen Fachkraft.
✓ Durchführung in der Regel einmal jährlich oder bei besonderen Anlässen (z. B. Arbeitsplatzwechsel, Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren).
INHALTE DER SICHERHEITSUNTERWEISUNG
Da jede Unterweisung individuell auf den Betrieb zugeschnitten wird, können die Inhalte je nach Branche und Gefährdungsbeurteilung variieren.
Typische Themen sind beispielsweise:
• Grundlagen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
• Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten.
• Sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln und Maschinen.
• Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
• Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe, Notfallorganisation.
• Brandschutz, Flucht- und Rettungswege.
• Ergonomie am Arbeitsplatz und gesundheitsschonendes Arbeiten.
• Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen.
• Elektrische Gefährdungen.
• Lärm und dessen Auswirkungen.
• Stolpern – Rutschen – Stürzen.
• Innerbetrieblicher Transport.
• Psychische Belastungen.
Rechtsgrundlagen
• § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Unterweisung der Beschäftigten
• § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Unterweisung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
• § 4 DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention (Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung)
Weitere Regelwerke: Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, ggf. branchenspezifische DGUV-Regeln und -Informationen.
Jetzt anfragen und Ihre Unterweisung individuell planen
Sorgen Sie dafür, dass Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen gelebt wird – verständlich, praxisnah und motivierend.
Denn Sicherheit beginnt nicht mit Vorschriften, sondern mit Verständnis.
Dauer: ca. 1-2 Std (je nach gewähltem Umfang)
Ort: Bei Ihnen im Unternehmen
Dokumentation: Schriftlicher Nachweis der Unterweisung mit Teilnehmerliste
Zielgruppe: Alle Beschäftigten des Unternehmens
Interesse geweckt?
Kontaktieren Sie uns, um Ihre jährliche Sicherheitsunterweisung individuell abzustimmen.
Wir unterstützen Sie dabei, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen – und gleichzeitig das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Mitarbeitenden nachhaltig zu stärken.
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