Ausbildung zur Benutzung von PSA gegen Absturz (PSAgA)
SICHER ARBEITEN IN DER HÖHE - MIT WISSEN, ROUTINE UND VERANTWORTUNG
Absturzunfälle gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen – besonders bei ungeschultem Personal.
Wer in absturzgefährdeten Bereichen tätig ist, benötigt nicht nur geeignete persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), sondern auch das Wissen, diese korrekt auszuwählen, anzulegen und im Notfall zu retten.
Unsere Schulung vermittelt genau dieses Know-how – praxisnah, normgerecht und verantwortungsvoll.
Vorteile für Sie
+ Minimierung des Unfallrisikos.
+ Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
+ Geschultes Personal für Notfälle.
Teilnahmevoraussetzungen
✓ Mindestalter 18 Jahre.
✓ Körperliche und geistige Eignung für Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen.
✓ Keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich, aber Kenntnisse im Umgang mit Arbeitsschutz sind von Vorteil.
INHALTE DER SCHULUNG
Theoretischer Teil
• Allgemeine Arbeitsschutz- und Rechtsgrundlagen bei Arbeiten in der Höhe.
• Gefährdungen beim Absturz.
• Kategorien, Typen und Anwendungsbereiche von PSAgA.
• Auswahl geeigneter Absturzschutzsystemen je nach Arbeitslage.
• Sichere Anschlagpunkte und Verankerungssysteme.
• Inspektion, Pflege, Aufbewahrung und Gebrauchsdauer von PSAgA-Ausrüstung.
• Herstelleranleitungen: Bedeutung und Umsetzung.
• Rettung und Selbstrettung aus Höhen: Verfahren, Anforderungen, Zeitrahmen.
Praktischer Teil
• Korrektes Anlegen und Einstellen von Auffanggurten und Verbindungsmitteln.
• Auswahl und Anschluss an geeignete Verankerungssysteme.
• Praktische Übungen in der Höhe mit PSAgA.
• Rettungsszenarien: Rettung einer Person nach Absturz mittels Rückhaltesystem.
• Prüfung der Ausrüstung: Sicht- und Funktionsprüfung, Erkennen von Mängeln, Dokumentation.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten bestätigt.
Rechtsgrundlagen
• DGUV-Regel 112-198 – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
• DGUV-Regel 112-199 – Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen
• PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BenV)
• § 4 DGUV-Vorschrift 1 – Unterweisung der Versicherten
Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Neben der Schulung bieten wir auch Prüfungen von PSAgA gemäß DGUV Regel 112-198 an.
Diese Prüfung hat mind. einmal jährlich durch eine befähigte Person zu erfolgen, die über Fachkenntnisse in Aufbau, Funktion und Einsatz der PSAgA verfügt.
Wir sind entsprechend qualifiziert und übernehmen auf Wunsch die regelmäßige Prüfung Ihrer Ausrüstung direkt vor Ort – inklusive Dokumentation, Prüfnachweis und Kennzeichnung der geprüften Ausrüstung.
Alternativ bieten wir auch Schulungen zur Befähigung von Beschäftigten zur Prüfung von PSAgA an – damit Ihr Unternehmen die Prüfungen künftig eigenständig durchführen kann.
Jetzt Schulung oder Prüfung buchen!
Bereiten Sie Ihre Mitarbeitenden optimal auf Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen vor – mit einer Schulung, die Theorie und Praxis verbindet.
Höhensicherheit heißt Verantwortung übernehmen – direkt vor Ort.
Dauer: ½ Tag bis 1 Tag (je nach gewähltem Umfang)
Ort: Bei Ihnen im Unternehmen
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe: Mitarbeitende in Höhen- und Tiefenarbeitsbereichen, die PSAgA nutzen oder Nutzer retten müssen.
Interesse geweckt?
Kontaktieren Sie uns für Ihr individuelles Angebot oder kombinierte Schulungs- und Prüftermine.
Sicher in die Höhe – weil Wissen der beste Absturzschutz ist.
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