Ausbildung von Staplerfahrern

SICHERHEIT BEWEGT MEHR
Unfälle mit Flurförderzeugen zählen zu den häufigsten Betriebsunfällen. Eine unsichere Bedienung gefährdet Mitarbeitende und Lagerbestände.
Wer mit einem Flurförderzeug arbeitet, trägt Verantwortung – für sich selbst, für Kollegen und für den sicheren Ablauf im Betrieb.
Damit Staplerfahrer dieser Verantwortung gerecht werden, ist laut § 7 DGUV Vorschrift 68 der Nachweis einer entsprechenden Befähigung erforderlich.

Die Ausbildung erfolgt nach dem DGUV-Grundsatz 308-001 und kombiniert theoretische Kenntnisse mit praxisnaher Anwendung. Die Teilnehmer lernen Gefahren zu erkennen, Risiken zu vermeiden und den Gabelstapler sicher zu bedienen – von der Theorie bis zur praktischen Fahrprüfung.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten sie den offiziellen Staplerführerschein (Flurfördermittelschein).

Vorteile für Sie
+ Reduzierung von Unfällen.
+ Effizientere Arbeitsabläufe.
+ Rechtliche Absicherung.

Teilnahmevoraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre.
Körperliche und geistige Eignung für die Tätigkeit.
Schriftlicher Fahrauftrag durch den Unternehmer.
Jährlich wiederkehrende Unterweisung gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1.
 Führerschein der Klasse L (nur für den öffentlichen Verkehrsraum!).

 
INHALTE DER AUSBILDUNG

Theoretischer Teil
 Sicherheitsvorschriften und rechtliche Grundlagen.
Unfallprävention und Gefahrenerkennung.
Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten.
Antriebsarten und Standsicherheit.
Umgang mit Lasten und Verkehrsregeln im Betrieb.
Regelmäßige Prüfungen, Wartung und Betriebssicherheit.
Abschließende theoretische Prüfung.

Praktischer Teil
Praktisches Fahren und Manövrieren.
Aufnehmen, Transportieren und Stapeln von Paletten.
Fahren eines Parcours mit Hindernissen.
Sicheres Abstellen und Abschlusskontrollen.

Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Staplerführerschein ausgestellt, der die Befähigung zum sicheren Führen von Flurförderzeugen bescheinigt.

Rechtsgrundlagen
§ 7 DGUV-Vorschrift 68 – Flurförderzeuge
DGUV-Grundsatz 308-001 – Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen
§ 4 DGUV-Vorschrift 1 – Unterweisung der Versicherten


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Mit ausgebildeten Staplerfahrern erhöhen Sie nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Effizienz in Ihrem Unternehmen.
Unsere Schulung ist kompakt und praxisnah  – ideal für Einsteiger und erfahrene Mitarbeitende, die ihre Qualifikation auffrischen möchten.

Dauer: Ganztags
Ort: Bei Ihnen im Unternehmen
Abschluss: Staplerführerschein gemäß DGUV-Grundsatz 308-001
Zielgruppe: Mitarbeitende, die mit der Bedienung von Flurförderzeugen beauftragt sind (oder werden sollen).


Interesse geweckt?
Kontaktieren Sie uns für Ihren individuellen Schulungstermin oder ein unverbindliches Angebot.
Gemeinsam sorgen wir für Sicherheit – auf jedem Meter.

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