Ausbildung von Staplerfahrern
SICHERHEIT BEWEGT MEHR
Unfälle mit Flurförderzeugen zählen zu den häufigsten Betriebsunfällen. Eine unsichere Bedienung gefährdet Mitarbeitende und Lagerbestände.
Wer mit einem Flurförderzeug arbeitet, trägt Verantwortung – für sich selbst, für Kollegen und für den sicheren Ablauf im Betrieb.
Damit Staplerfahrer dieser Verantwortung gerecht werden, ist laut § 7 DGUV Vorschrift 68 der Nachweis einer entsprechenden Befähigung erforderlich.
Die Ausbildung erfolgt nach dem DGUV-Grundsatz 308-001 und kombiniert theoretische Kenntnisse mit praxisnaher Anwendung. Die Teilnehmer lernen Gefahren zu erkennen, Risiken zu vermeiden und den Gabelstapler sicher zu bedienen – von der Theorie bis zur praktischen Fahrprüfung.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten sie den offiziellen Staplerführerschein (Flurfördermittelschein).
Vorteile für Sie
+ Reduzierung von Unfällen.
+ Effizientere Arbeitsabläufe.
+ Rechtliche Absicherung.
Teilnahmevoraussetzungen
✓ Mindestalter 18 Jahre.
✓ Körperliche und geistige Eignung für die Tätigkeit.
✓ Schriftlicher Fahrauftrag durch den Unternehmer.
✓ Jährlich wiederkehrende Unterweisung gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1.
✓ Führerschein der Klasse L (nur für den öffentlichen Verkehrsraum!).
INHALTE DER AUSBILDUNG
Theoretischer Teil
• Sicherheitsvorschriften und rechtliche Grundlagen.
• Unfallprävention und Gefahrenerkennung.
• Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten.
• Antriebsarten und Standsicherheit.
• Umgang mit Lasten und Verkehrsregeln im Betrieb.
• Regelmäßige Prüfungen, Wartung und Betriebssicherheit.
• Abschließende theoretische Prüfung.
Praktischer Teil
• Praktisches Fahren und Manövrieren.
• Aufnehmen, Transportieren und Stapeln von Paletten.
• Fahren eines Parcours mit Hindernissen.
• Sicheres Abstellen und Abschlusskontrollen.
Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Staplerführerschein ausgestellt, der die Befähigung zum sicheren Führen von Flurförderzeugen bescheinigt.
Rechtsgrundlagen
• § 7 DGUV-Vorschrift 68 – Flurförderzeuge
• DGUV-Grundsatz 308-001 – Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen
• § 4 DGUV-Vorschrift 1 – Unterweisung der Versicherten
Jetzt Ausbildung zum Staplerfahrer starten!
Mit ausgebildeten Staplerfahrern erhöhen Sie nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Effizienz in Ihrem Unternehmen.
Unsere Schulung ist kompakt und praxisnah – ideal für Einsteiger und erfahrene Mitarbeitende, die ihre Qualifikation auffrischen möchten.
Dauer: Ganztags
Ort: Bei Ihnen im Unternehmen
Abschluss: Staplerführerschein gemäß DGUV-Grundsatz 308-001
Zielgruppe: Mitarbeitende, die mit der Bedienung von Flurförderzeugen beauftragt sind (oder werden sollen).
Interesse geweckt?
Kontaktieren Sie uns für Ihren individuellen Schulungstermin oder ein unverbindliches Angebot.
Gemeinsam sorgen wir für Sicherheit – auf jedem Meter.
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